Sondereigentumsverwaltung

Wir bieten Ihnen alle Leistungen der Mietverwaltung: die Mieterbetreuung, die Finanzbuchhaltung, das Inkasso sowie die wirtschaftliche Werterhaltung Ihrer Immobilie.
Weiterhin übernehmen wir auch die professionelle Verwaltung Ihrer Eigentumswohnung innerhalb einer Wohneigentumsanlage. Wir regeln für Sie alle Belange unkompliziert und zuverlässig.

Unsere Leistungen:

Technischer Bereich:

  • Laufende Überwachung des baulichen Zustandes und Vergabe notwendiger Reparaturmaßnahmen
  • die Durchführung aller gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen und Prüfungen in der Wohneinheit
  • die Einleitung von Notmaßnahmen zur Verhinderung von Folgeschäden
  • das Einholen von Angeboten
  • die Auftragsvergabe an fachkundige, zuverlässige und ortsansässige Firmen

Kaufmännische Verwaltung:

  • die Betriebskostenabrechnung und die Abrechnung mit dem Eigentümer
  • die Bezahlung und Buchung der anfallenden Rechnungen
  • das Vereinnahmen und Verwalten der Mieten
  • Führung eines kostenfreien Mietenkontos
  • Verwaltung und Abrechnung der Mietkaution
  • die Einleitung von Inkasso- und Mahnverfahren
  • die Bearbeitung von Versicherungsschäden
  • Durchsetzung von Mieterhöhungen gemäß Mietvertrag und gesetzlichen Vorschriften
  • die Erstellung von Mietverträgen sowie Nachträgen
  • die Übergabe und Abnahme der Wohnung bei Mieterwechsel
  • die Überwachung aller vertraglich geregelter Dienstleistungen inkl. der Instandhaltungen und der Hausordnung
  • Vertretung Ihrer Interessen gegenüber den Mietern einschließlich Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Erledigen des Schriftverkehrs, auch mit Behörden
  • regelmäßige Berichterstattung und zeitnahe Information der Eigentümer

Zusatzleistungen

Neuvermietung: Inserat/Vermietungsschild, Besichtigung mit Interessenten, Bonitätsprüfung der Bewerber, Einholung der Bewerbungsunterlagen, Empfehlung an Eigentümer, Mietvertragsabschluss, Abwicklung der Mietkaution.

Modernisierung: Planung und Vorbereitung von Modernisierungsmaßnahmen, Modernisierungsankündigung nach § 554 BGB, Modernisierungs- Mieterhöhung nach § 559 BGB.

Nebenkostenabrechungen: für Zeiträume, die vor dem Zeitpunkt der Übernahme der Hausverwaltung liegen.

Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.